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   LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 S 54/05   

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https://dejure.org/2006,26968
LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 S 54/05 (https://dejure.org/2006,26968)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.09.2006 - 2 S 54/05 (https://dejure.org/2006,26968)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. September 2006 - 2 S 54/05 (https://dejure.org/2006,26968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss einer Lebensversicherung; Verletzung von Beratungspflichten eines Versicherungsagenten; Anspruch auf Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 S 54/05
    Allerdings neigt die Kammer eher der Auffassung zu, dass es sich bei einem Schadensersatzanspruch aus Nebenpflichtverletzung eines laufenden Versicherungsvertrages um einen Anspruch handelt, der seine Entstehungsursache im Versicherungsvertrag selbst hat, mithin grundsätzlich von einer Bestandsübertragung im Sinne von § 14 Abs. 1 VAG erfasst ist, da mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Bestandsübertragung - als Sonderfall der Schuldübernahme im Sinne des § 415 BGB - das Versicherungsverhältnis vollständig auf den neuen Rechtsträger übergeht (vgl. insoweit BVerfG, Urteil vom 26.07.2005 - 1 BvR 782/04 und 1 BvR 957/96 , zit. nach [...], Rn. 206; Scholz, VersR 1997, 1070 [OLG Saarbrücken 08.05.1996 - 5 U 508/95 36] ).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 5 U 508/95

    Feststellung der Invalidität bei Hautverbrühung eines Kindes

    Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 S 54/05
    Allerdings neigt die Kammer eher der Auffassung zu, dass es sich bei einem Schadensersatzanspruch aus Nebenpflichtverletzung eines laufenden Versicherungsvertrages um einen Anspruch handelt, der seine Entstehungsursache im Versicherungsvertrag selbst hat, mithin grundsätzlich von einer Bestandsübertragung im Sinne von § 14 Abs. 1 VAG erfasst ist, da mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Bestandsübertragung - als Sonderfall der Schuldübernahme im Sinne des § 415 BGB - das Versicherungsverhältnis vollständig auf den neuen Rechtsträger übergeht (vgl. insoweit BVerfG, Urteil vom 26.07.2005 - 1 BvR 782/04 und 1 BvR 957/96 , zit. nach [...], Rn. 206; Scholz, VersR 1997, 1070 [OLG Saarbrücken 08.05.1996 - 5 U 508/95 36] ).
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